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Wann hilft die Volkswagen Reifen Garantie?

Ob spitze Gegenstände auf der Fahrbahn oder kantige Bordsteine in einer engen Parkbucht, ein Reifen ist schneller eingekerbt als gedacht. Ruckzuck ist eine Kerbe oder gar ein Loch im Reifen und wird zu einer teuren und zeitraubenden Angelegenheit. Das soll nun ein Ende haben! Durch die Volkswagen Reifengarantie gewähren wir Ihnen einen 36-monatigen Schutz bei Schäden und Vandalismus.
Die VW Reifengarantie hilft Ihnen im Falle von…

  • ...Reifenschäden durch eingefahrene Nägel, Scherben oder andere spitze Gegenstände.
  • ...Vandalismus, mutwilliger Beschädigung Ihrer Reifen durch Dritte.
  • …Reifenschäden durch deutlich erkennbaren Bordsteinkantenaufprall.

Ihre Vorteile

Kostenlos:
Beim Kauf eines Reifens oder Komplettrades bei Ihrem Volkswagen Partner.

Schützt lange:
Gilt 36 Monate.

Hilft bei vielen Schäden:
Egal ob sie durch spitze Gegenstände, Bordsteinkanten oder Vandalismus entstanden sind.

Einfach einlösbar:
Bei knapp 2.000 teilnehmenden Volkswagen Partnern in Deutschland.

Für welche Reifen gibt es die Garantie?

Pkw- und SUV-Reifen jeder Dimension und für Fahrzeuge aller Marken und Baujahre. Transporter-Reifen bis 17" und für Fahrzeuge aller Marken und Baujahre.

Was deckt die Garantie nicht ab?

Mängel in Folge von normaler Abnutzung oder aufgrund grober Fahrlässigkeit des Fahrers oder Fahrzeughalters.

Wie viel bekomme ich im Fall eines Schadens?

Der Umfang des finanziellen Anspruchs richtet sich nach dem Zeitwert des Reifens oder Komplettrads. Dabei gilt: Je länger der Kauf zurückliegt, desto geringer ist der Anspruch. Sollte der Kauf nur bis zu drei Monate zurückliegen, haben Sie einen Anspruch auf 100 % Entschädigung. Ist der Reifen bereits 25 bis 36 Monate alt, haben Sie nur noch Anspruch auf 15% des Reifenwertes. Den Wert können Sie beim Kauf eines neuen Reifens oder Komplettrads bei einem der fast 2.000 teilnehmenden Volkswagen Partner anrechnen lassen. Die Reifengarantie ist natürlich wieder inklusive.

  • Monate seit Kauf: 0–3
    Ersatzanspruch: 100 %
  • Monate seit Kauf: 4–6
    Ersatzanspruch: 80 %
  • Monate seit Kauf: 7–9
    Ersatzanspruch: 70 %
  • Monate seit Kauf: 10–12
    Ersatzanspruch: 60 %
  • Monate seit Kauf: 13–18
    Ersatzanspruch: 45 %
  • Monate seit Kauf: 19–24
    Ersatzanspruch: 30 %
  • Monate seit Kauf: 25–36
    Ersatzanspruch: 15 %

... oder rufen Sie uns an: (06033) 9673-0.
Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.